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Die Mindestlohnkommission hat am 27. Juni 2025 eine Empfehlung zur Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns für die Jahre 2026 und 2027 abgegeben. Diese Empfehlung sieht eine schrittweise Erhöhung des Mindestlohns vor, die auch Auswirkungen auf die Minijobgrenze hat.
Gemäß dem Beschluss der Mindestlohnkommission wird der gesetzliche Mindestlohn ab dem 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro brutto pro Stunde angehoben. Zum 1. Januar 2027 ist eine weitere Erhöhung um 70 Cent auf 14,60 Euro brutto pro Stunde vorgesehen. Der derzeitige Mindestlohn liegt bei 12,82 Euro. Die Mindestlohnkommission, die alle zwei Jahre über die Anpassung des Mindestlohns entscheidet, setzt sich aus Vertretern von Gewerkschaften und Arbeitgebern zusammen. Der Beschluss zur Erhöhung des Mindestlohns wurde einstimmig gefasst.
Mit der Erhöhung des Mindestlohns wird auch die Verdienstgrenze für Minijobs angepasst. Ab 2026 wird die Grenze auf 602 Euro und ab 2027 auf 633 Euro pro Monat steigen. Diese Anpassungen ermöglichen es geringfügig Beschäftigten („Minijobbern“), mehr zu verdienen, ohne die sozialversicherungsrechtlichen Grenzen zu überschreiten.
Um die Empfehlungen der Mindestlohnkommission in Kraft treten zu lassen, müssen sie von der Bundesregierung noch in einer Rechtsverordnung umgesetzt werden. Dieser Schritt ist notwendig, damit die neuen Löhne und Minijobgrenzen verbindlich werden.
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