Ab dem 1. Januar 2024 müssen sich die Mitglieder der meisten gesetzlichen Krankenkassen auf eine Beitragserhöhung einstellen, denn der durchschnittliche Krankenversicherungs-Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung wird dann um 0,1 Prozentpunkte auf 1,7 Prozent steigen. Im aktuellen Jahr 2023 beträgt der durchschnittliche Krankenversicherungs-Zusatzbeitrag noch 1,6 Prozent. Der durchschnittliche Krankenversicherungs-Gesamtbetrag erhöht sich somit von 16,2 Prozent in diesem Jahr auf 16,3 Prozent im Jahr 2024.
Die genaue Höhe des Zusatzbeitrags legen die einzelnen Krankenkassen jeweils selbst für ihre Versicherten fest. Die Höhe des Zusatzbeitragssatzes wird dabei von jeder Krankenkasse individuell in ihrer jeweiligen Satzung geregelt. Die Erhöhung des durchschnittlichen Zusatzbeitrags bedeutet für die einzelnen Kassen also nicht zwingend, dass auch die Beiträge steigen, denn abhängig von der eigenen Kassenlage kann eine Krankenkasse auch teilweise oder sogar vollständig auf die Erhöhung des kassenindividuellen Zusatzbeitrags verzichten.