Ab dem Jahr 2023 gibt es für Arbeitgeber mehrere finanzierungsrelevante Änderungen bei der VBL – diese betreffen zum einen die VBL-Umlage und zum anderen das Sanierungsgeld.
VBL-Umlage sinkt im Abrechnungsverband West auf 5,49 Prozent
So sinkt ab dem 1. Januar 2023 im Abrechnungsverband West der von Arbeitgebern zu entrichtende Umlagebeitrag auf 5,49 Prozent des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts. Bislang betrug die im Abrechnungsverband West von Arbeitgebern zu zahlende Umlage der VBL 6,45 Prozent. Im Abrechnungsverband Ost bleibt die VBL-Umlage für Arbeitgeber unverändert bei 2 Prozent des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts.
Sanierungsgeld wird nicht mehr erhoben
Darüber hinaus soll ab dem 1. Januar 2023 kein Sanierungsgeld mehr erhoben werden. Dieses Finanzierungsinstrument wurde eingesetzt, um den zusätzlichen Finanzierungsbedarf, der für die bis zur Schließung des Gesamtversorgungssystems entstandenen Verpflichtungen erforderlich ist, zu decken. Der Anteil der einzelnen Arbeitgeber am Sanierungsgeld ist dabei davon abhängig, welche Rentenlasten und versicherten Entgelte auf sie entfallen.