Das Bundeskabinett hat als Gesetzentwurf ein umfangreiches Rentenpaket („Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten“) auf den Weg gebracht, das ab 2027 mit höheren Beitragssätzen finanziert werden soll. Ziel ist es, das Rentenniveau zu stabilisieren und die Rentenansprüche für Mütter älterer Kinder anzuheben. Wichtige Bestandteile des Rentenpakets sind:
- Rentenniveau: Das Rentenniveau soll bis einschließlich 2031 bei 48 Prozent des jeweiligen Durchschnittslohns gehalten bleiben. Maßgeblich dafür ist die verfügbare Standardrente nach Sozialabgaben für Arbeitnehmer mit 45 Beitragsjahren und Durchschnittslohn. Diese Rente soll mit der Lohnentwicklung Schritt halten.
- Rücklagen und Sonderabgabe: Die Zielgröße der Rücklagen der Rentenversicherung soll von aktuell 20 Prozent einer Monatsausgabe auf 30 Prozent angehoben werden. Zur Auffüllung der Rücklagen wird eine einmalige Sonderabgabe in Form eines temporär erhöhten Beitragssatzes in Erwägung gezogen.
- Mütterrente III: Mütter von vor 1992 geborenen Kindern erhalten künftig drei statt bisher zweieinhalb Jahre Kindererziehungszeiten für die Rente angerechnet – dies entspricht einem zusätzlichen halben Rentenpunkt. Die Umsetzung ist für 2028 geplant, wobei Leistungen rückwirkend für 2027 ausgezahlt werden sollen.
- Befristete Beschäftigung von Rentnern: Arbeitgeber dürfen Beschäftigten, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, künftig befristete Arbeitsverträge ohne sachlichen Grund anbieten. Die Befristung darf maximal acht Jahre betragen, um die Weiterbeschäftigung älterer Arbeitnehmer zu erleichtern.
Entwicklung des Rentenversicherungsbeitragssatzes 2026-2040
Ab 2027 steigt der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung von derzeit 18,6 Prozent auf 18,8 Prozent. Ab 2028 ist eine weitere Erhöhung auf 20,0 Prozent vorgesehen. Die Bundesregierung kalkuliert in den Folgejahren mit 20,3 Prozent ab 2031, mit 21,2 Prozent ab 2035 und mit 21,4 Prozent ab 2040.
In nachfolgender Abbildung ist für den Zeitraum 2026 bis 2040 der jeweils geplante Rentenversicherungsbeitragssatz aufgeführt.

Alle genannten Zahlen beziehen sich auf die Angaben im Gesetzesentwurf. Die Zeitpunkte und genaue Ausgestaltung der einzelnen Maßnahmen können sich durch parlamentarische Beratungen noch ändern.