Das Bundeskabinett hat die Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen für das Jahr 2026 beschlossen. Mit dieser Verordnung werden für jedes Jahr die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung festgelegt, unter anderem auch die Beitragsbemessungsgrenzen.
Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die neuen Beitragsbemessungsgrenzen des Jahres 2026:
| Monat | Jahr | |
|---|---|---|
| Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung und Pflegeversicherung | 5.812,50 € | 69.750 € |
| Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung | 8.450 € | 101.400 € |
