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Voraussichtlich deutliche Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen 2026

09. September 2025 · Sozialversicherung
Ansammlung verschiedener Euro-Geldscheine

Bild: Ibrahim Boran/Unsplash.com

Der Referentenentwurf zur Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung liegt vor und sieht für 2026, genau wie bereits im Vorjahr 2025, deutliche Erhöhungen der Beitragsbemessungsgrenzen vor. Die Beitragsbemessungsgrenzen orientieren sich an der Lohnentwicklung und steigen damit in den verschiedenen Bereichen der Sozialversicherung an.

Beitragsbemessungsgrenze Renten- und Arbeitslosenversicherung 2026

Für die allgemeine Rentenversicherung und die Arbeitslosenversicherung soll die Beitragsbemessungsgrenze in 2026 von 96.600 Euro auf 101.400 Euro jährlich angehoben werden. Dies entspricht einem monatlichen Betrag von 8.450 Euro, nach 8.050 Euro im Jahr 2025.

Bereits im Vorjahr wurden die bis dahin im Westen und Osten Deutschland unterschiedlichen Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung vereinheitlicht, so dass hier keine unterschiedlichen Werte mehr für die Alten und die Neuen Bundesländer existieren.

Beitragsbemessungsgrenze Kranken- und Pflegeversicherung 2026

Bei der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung soll die Beitragsbemessungsgrenze im Jahr 2026 von 66.150 Euro auf 69.750 Euro pro Jahr steigen (bzw. monatlich von 5.512,50 Euro auf 5.812,50 Euro).

Der Referentenentwurf wird voraussichtlich im Oktober vom Bundeskabinett und anschließend vom Bundesrat beschlossen, so dass die genannten Werte mit hoher Wahrscheinlichkeit im Jahr 2026 gelten werden.

Die voraussichtlichen Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung 2026 im Überblick:

Für die Kalkulation von Personalkosten im öffentlichen Dienst voraussichtlich relevante Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung im Jahr 2026
MonatJahr
Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung und Pflegeversicherung5.812,50 €69.750 €
Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung8.450 €101.400 €

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