Für geringfügig Beschäftigte („Minijobber“) steigt zum 1. Oktober 2022 gemäß den Plänen der Regierungskoalition die Minijobgrenze von bislang 450 Euro auf 520 Euro pro Monat. Bei Minijobs geht der monatliche Bruttoverdienst bis zur festgelegten Obergrenze direkt und ohne Abzüge an die Beschäftigten, während der Arbeitgeber einen bestimmten Anteil davon als Sozialversicherungsbeiträge entrichtet.
Gemäß den Plänen der Regierungskoalition können geringfügig Beschäftigte somit ab Oktober 2022 bis zu 520 Euro im Monat verdienen, ohne dass sie für ihren Verdienst selbst Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen haben.
Hintergrund der geplanten Erhöhung der Minijobgrenze auf 520 Euro pro Monat ist die ebenfalls zum 1. Oktober 2022 geplante Erhöhung des Mindestlohns von aktuell 9,82 Euro auf dann 12 Euro, die dazu führt, dass die maximal mögliche Anzahl an Stunden, die Minijobber im Monat arbeiten können, von 45,8 Stunden auf 37,5 Stunden – und damit auf weniger als zehn Stunden pro Woche – sinkt.
Mit der gleichzeitigen Anpassung der Minijobgrenze auf 520 Euro sind dann 43,3 Stunden im Monat und somit auch weiterhin, wie bisher, zehn Stunden pro Woche möglich. Bei zukünftigen Anpassungen des Mindestlohns soll jeweils auch die Minijobgrenze derart angepasst werden, dass die Beschäftigten zehn Stunden in der Woche im Rahmen eines Minijobs arbeiten können.