Im öffentlichen Dienst der Länder wurde zwischen den beteiligten Tarifvertragsparteien ein Tarifabschluss erzielt. Die ausgehandelte Tarifeinigung hat eine Laufzeit von insgesamt 25 Monaten und geht vom 1. Oktober 2023 bis zum 31. Oktober 2025.
Der erzielte Tarifabschluss soll, wie sonst auch üblich, auf die Landesbeamtinnen und Landesbeamten übertragen werden.
Erhöhung der Tabellenentgelte erst ab dem 1. November 2024
Für den Zeitraum vom 1. Oktober 2023 bis zum 31.Oktober 2024 wurde zwischen den Tarifvertragsparteien eine Nullrunde vereinbart – die bislang bis zum 30. September 2023 geltenden Tabellenentgelte behalten somit weiterhin ihre Gültigkeit. Die Tabellenentgelte der Landesbeschäftigen des öffentlichen Dienstes der Länder steigen gemäß dem erfolgten Tarifabschluss erst ab dem 1. November 2024 um pauschal 200 Euro. Anschließend erfolgt ab Februar 2025 eine lineare Erhöhung um 5,5 Prozent bzw. um mindestens 140 Euro.
Auszubildende, dual Studierende und Praktikantinnen und Praktikanten im öffentlichen Dienst der Länder erhalten ab dem 1. November 2024 100 Euro mehr pro Monat und ab dem 1. Februar 2025 weitere 50 Euro mehr pro Monat.
Gestaffelte Inflationsausgleichs-Einmalzahlung
Darüber hinaus sollen alle Beschäftigten sowie die Auszubildenden, dual Studierenden und Praktikantinnen und Praktikanten eine steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichs-Einmalzahlung erhalten. Für die Beschäftigten liegt diese bei 3.000 Euro und für die Auszubildenden, dual Studierenden und die Praktikantinnen und Praktikanten bei 1.500 Euro.
Ausgezahlt wird die Inflationsausgleichs-Einmalzahlung in gestaffelter Form. Geplant sind 1.800 für Dezember 2023 und jeweils 120 Euro von Januar 2024 bis Oktober 2024 für Beschäftigte und 1.000 Euro im Dezember 2023 und jeweils 50 Euro im Zeitraum Januar 2024 bis Oktober 2024 für Auszubildende, dual Studierende und Praktikantinnen und Praktikanten.