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Tarifabschluss TV-Ärzte VKA

Verfasser: KALKöD-Redaktion · Aktualisiert: 20. Januar 2025 · Kategorie: Tarifvertrag
Rumpf eines Klinikarztes mit verschränkten Armen und Stethoskop um den Hals

Bild: Kaboompics.com/Pixabay.com

Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) und der Marburger Bund haben einen Tarifabschluss für die über 61.000 Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern erzielt. Diese Einigung wurde von der Großen Tarifkommission des Marburger Bundes sowie dem Gruppenausschuss der VKA für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen genehmigt und bringt Änderungen in den Bereichen Entgelte und Arbeitsbedingungen mit sich.

Tarifvertrag TV-Ärzte VKA für Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern

Der Tarifvertrag für Ärzte an kommunalen Krankenhäusern, auch bekannt als TV-Ärzte VKA, ist ein zentrales Element der Arbeitsbedingungen für medizinisches Personal in Deutschland. Er gilt für alle Ärztinnen und Ärzte, die in kommunalen Krankenhäusern tätig sind und umfasst sowohl Assistenzärzte als auch Fachärzte.

Der Tarifvertrag TV-Ärzte VKA regelt die Rechte und Pflichten der Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern sowie die Rahmenbedingungen ihrer Beschäftigung. Ein zentraler Bestandteil des Tarifvertrags ist die Regelung der Vergütung. Die Gehälter der Ärztinnen und Ärzte sind in verschiedenen Entgeltgruppen festgelegt, die sich nach der Qualifikation und der Berufserfahrung richten.

Stufenweise Erhöhung der Vergütung bei 30-monatiger Laufzeit des Tarifvertrags TV-Ärzte VKA

Der jetzt erzielte Tarifabschluss hat eine Laufzeit von 30 Monaten und gilt vom 1. Juli 2024 bis zum 31. Dezember 2026. Die Einigung sieht eine stufenweise Erhöhung der Vergütung vor. Rückwirkend zum 1. Juli 2024 werden die Gehälter um 4,0 Prozent angehoben. Weitere Erhöhungen von jeweils 2,0 Prozent sind für den 1. August 2025 und den 1. Juni 2026 vorgesehen.

Darüber hinaus wird ab Juli 2025 der Nachtzuschlag von 15 auf 20 Prozent erhöht, und die Nachtarbeitszeit wird ausgeweitet. Zudem werden die Zulagen für Schicht- und Wechselschichtarbeit angehoben, und die Regelungen zu den Zusatzurlaubstagen werden vereinfacht. Die bestehenden Regelungen zur Dienstplangestaltung werden erweitert, um eine verbesserte Planung für die Ärztinnen und Ärzte zu ermöglichen. Der Zuschlag für die Arbeit an Samstagen wird auf 20 Prozent erhöht.

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