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Zu den Sozialversicherungsbeiträgen, die Auswirkungen auf die Höhe der Personalkosten der Beschäftigten im öffentlichen Dienst haben, zählt auch die Umlage U2. Die Umlage U2 dient dazu, Arbeitgebern die finanziellen Belastungen, die sie im Zusammenhang mit der Schwangerschaft von Arbeitnehmerinnen haben, zu erstatten. Dies umfasst zum einen den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld für die Dauer des Mutterschutzes und zum anderen das bei einem Beschäftigungsverbot zu zahlende Arbeitsentgelt.
Die Arbeitgeber erhalten durch dieses Ausgleichsverfahren die entsprechenden finanziellen Aufwendungen von der für die jeweilige Arbeitnehmerin zuständigen Krankenkasse erstattet. Dazu wird von allen Arbeitgebern die Umlage U2 erhoben und an die Krankenkassen der Beschäftigten überwiesen.
Die Höhe der Umlage U2 als Prozentsatz des Entgelts (Umlagesatz) wird von jeder Krankenkasse individuell durch ihre jeweilige Satzung festgelegt. Der Umlagesatz ist also je nach Krankenkasse verschieden. Die Berechnung der Umlagebeiträge erfolgt vom Bruttoarbeitsentgelt bis zur Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Eine Übersicht über die U2-Umlagesätze der einzelnen Krankenkassen findet sich hier.
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