Die Tarifparteien haben sich auf einen neuen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) geeinigt, der für etwa 925.000 Beschäftigte und Nachwuchskräfte gilt. Diese Vereinbarung hat eine Laufzeit von 27 Monaten. Sie beginnt am 1. November 2025 und endet am 31. Januar 2028. Wie üblich, soll der erzielte Tarifabschluss auch auf die Landesbeamtinnen und -beamten übertragen werden, wobei es allerdings in den einzelnen Bundesländern individuelle Regelungen hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung der Übertragung geben kann.
Lineare Entgelterhöhungen von insgesamt 5,9 Prozent in drei Schritten
Ein zentraler Bestandteil des neuen Tarifvertrags sind die linearen Entgelterhöhungen, die in drei Schritten umgesetzt werden. Ab dem 1. April 2026 steigen die Entgelte für die Tarifbeschäftigten der Länder um 2,8 Prozent, wobei ein Mindestbetrag von 100 Euro monatlich garantiert ist. Ein weiteres Plus erfolgt ab dem 1. März 2027, wenn die Entgelte um weitere 2,0 Prozent ansteigen. Schließlich wird am 1. Januar 2028 eine weitere Erhöhung um 1,0 Prozent vorgenommen. Insgesamt resultiert aus diesen Anpassungen eine Steigerung von 5,9 Prozent über die gesamte Laufzeit des Tarifvertrags.
Verbesserungen für Auszubildende, Praktikanten und studentische Beschäftigte
Auszubildende und Praktikanten erhalten ab dem 1. April 2026 monatlich 60 Euro mehr, gefolgt von einer weiteren Erhöhung um 60 Euro ab dem 1. März 2027. Zum 1. Januar 2028 erfolgt dann eine weitere Anhebung um 30 Euro. Ferner erhalten Auszubildende eine gestaffelte Abschlussprämie: 500 Euro für die Note „Gut“ oder „Sehr gut“ und 400 Euro für die Note „Befriedigend“ oder „Ausreichend“.
Für etwa 300.000 studentische Beschäftigte an Hochschulen gibt es zudem höhere Mindestlohnentgelte: diese betragen 15,20 Euro ab dem Sommersemester 2026 und 15,90 Euro ab dem Sommersemester 2027.
Zusätzliche tarifliche Änderungen
Darüber hinaus sind im neuen Tarifvertrag weitere tarifliche Änderungen festgelegt. Die Höhe der Wechselschicht- und Schichtzulagen wird angehoben, so dass Beschäftigte im Wechselschichtdienst künftig 200 Euro und im regulären Schichtdienst 100 Euro monatlich erhalten. Für die Schichtarbeit in Krankenhäusern wird eine Zulage von 250 Euro monatlich eingeführt.
Des Weiteren werden im neuen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) ab dem 1. Januar 2027 auch die Arbeitsbedingungen im Osten an die Regelungen im Westen angeglichen. Das betrifft zum einen den Kündigungsschutz und zum anderen die Arbeitszeit an den ostdeutschen Universitätskliniken.
