Auf einen Blick:
- Der Umlagesatz im VBL-Abrechnungsverband Ost steigt ab 1. Januar 2027 von derzeit 1,06 Prozent auf 2,59 Prozent des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts.
- Grundlage ist ein neues versicherungsmathematisches Gutachten; die Satzungsänderung wurde am 7. Mai 2026 vom VBL-Verwaltungsrat beschlossen und vom Bundesministerium der Finanzen genehmigt.
- Der neue Satz gilt für fünf Jahre; die Beitragssätze zur Kapitaldeckung im Osten bleiben unverändert.
- Arbeitgeber in den neuen Bundesländern sollten die höhere Belastung jetzt in ihre Personalkostenplanungen einarbeiten.
Die VBL (Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder) hat eine wesentliche Änderung für Arbeitgeber im Abrechnungsverband Ost angekündigt: Ab dem 1. Januar 2027 erhöht sich der Umlagesatz für die Pflichtversicherung deutlich. Für Einrichtungen des öffentlichen Dienstes in den neuen Bundesländern bedeutet das eine spürbare Veränderung der Personalkosten – und damit Handlungsbedarf bei der mittelfristigen Personalkostenplanung.
Was wurde beschlossen?
Der Verwaltungsrat der VBL hat auf Grundlage eines neuen versicherungsmathematischen Gutachtens des verantwortlichen Aktuars die Anhebung des Umlagesatzes für die Pflichtversicherung im Abrechnungsverband Ost beschlossen. Der neue Umlagesatz beträgt ab 1. Januar 2027 dann 2,59 Prozent des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts und gilt für die Dauer von fünf Jahren. Die erforderliche Satzungsänderung wurde vom Verwaltungsrat am 7. Mai 2026 beschlossen und vom Bundesministerium der Finanzen genehmigt.
Warum steigt der Umlagesatz so deutlich?
Der Umlagesatz lag seit Einführung der Zusatzversorgung im Tarifgebiet Ost im Jahr 1997 bei rund einem Prozent. Der Anstieg auf 2,59 Prozent entspricht also mehr als einer Verdoppelung – und das nach fast drei Jahrzehnten stabiler Beitragslast. Nach Einführung der Zusatzversorgung waren die Leistungen zunächst für relativ wenige Berechtigte über Umlagen zu finanzieren. Das Leistungsvolumen im Abrechnungsverband Ost hat sich inzwischen jedoch deutlich erhöht, so dass die Anhebung des Umlagesatzes erforderlich geworden ist.
Mit anderen Worten: Je mehr Beschäftigte in den neuen Bundesländern in Rente gehen, desto höher sind die laufenden Versorgungsleistungen, die über das Umlagesystem gedeckt werden müssen. Diese demografische Entwicklung war absehbar – und schlägt sich nun in den Beitragssätzen nieder.
Was ändert sich nicht?
Die Leistungen der VBL werden im Abrechnungsverband Ost seit 2004 im Wege der Mischfinanzierung über Umlagen und Beiträge zur Kapitaldeckung finanziert. Die Beitragssätze für die Kapitaldeckung im Abrechnungsverband Ost ändern sich ab 2027 nicht.
Der Umlagesatz im Westen bleibt 2027 ebenfalls unverändert. Er muss allerdings nach dem 2023 erfolgten Übergang zu einem zehnjährigen gleitenden Deckungsabschnitt anhand der 2027 zu ermittelnden Daten überprüft werden. Ob und gegebenenfalls wie der Umlagesatz West sich ab 2028 entwickeln wird, wird zu gegebener Zeit entschieden.
Was bedeutet das konkret für Arbeitgeber?
Der höhere Umlagesatz wirkt sich unmittelbar auf die Personalkosten aus: Für jeden Beschäftigten, der der Pflichtversicherung im Abrechnungsverband Ost unterliegt, steigt die monatliche Umlagelast des Arbeitgebers ab Januar 2027 deutlich. Bei einer größeren Belegschaft kann sich das zu einem nennenswerten Betrag summieren. Einrichtungen wie Hochschulen, Forschungsinstitute, Behörden und Kommunen in den neuen Bundesländern sollten daher:
- ihre Haushaltspläne ab 2027 entsprechend anpassen,
- bei Drittmittelprojekten mit Laufzeit über den 31. Dezember 2026 hinaus die höhere VBL-Umlage in die Personalkostenkalkulation einrechnen,
- Stellenbesetzungen und Beschäftigungsszenarien im Hinblick auf die veränderte Kostenbasis überprüfen.
KALKöD berücksichtigt die VBL-Umlage automatisch
KALKöD pflegt die VBL-Umlagesätze für beide Abrechnungsverbände als Systemparameter und berücksichtigt sie bei der Kalkulation vollständig. Für Kalkulationszeiträume ab 1. Januar 2027 fließt der neue Umlagesatz im Abrechungsverband Ost automatisch in alle Berechnungen ein – ohne dass anderweitig Anpassungen an Tabellen oder Formeln nötig sind.
Fazit
Die Anhebung des VBL-Umlagesatzes im Abrechnungsverband Ost ist eine der größten Veränderungen bei den Personalkosten für ostdeutsche Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes seit Einführung der Zusatzversorgung. Der Sprung von rund einem Prozent auf 2,59 Prozent ist erheblich und muss in Haushaltsplänen, Drittmittelanträgen und Personalkostenkalkulationen rechtzeitig berücksichtigt werden.