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Neuer Tarifvertrag im öffentlichen Dienst für Bund und Kommunen

26. Oktober 2020 · Tarifvertrag
Neuer Tarifvertrag im öffentlichen Dienst für Bund und Kommunen

Bild: cocoparisienne/Pixabay.com

Für die circa 2,3 Millionen Beschäftigen des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen wurde in der jüngsten Tarifrunde von den beteiligten Tarifparteien, der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) und dem Bund auf der einen Seite und den Gewerkschaften ver.di, dbb beamtenbund und tarifunion auf der anderen Seite, ein Tarifabschluss erzielt und ein neuer Tarifvertrag vereinbart. Dieser Tarifvertrag, der rückwirkend ab dem 1. September 2020 gilt und der eine Laufzeit von insgesamt 28 Monaten bis zum 31. Dezember 2022 hat, sieht eine zweistufige Erhöhung der Tabellenentgelte, beginnend ab dem 1. April 2021, vor. Für den Zeitraum 1. September 2020 bis 31. März 2021 bleiben die bisherigen Tabellenentgelte weiter gültig – hier erfolgt keine Erhöhung.

Zweistufige Erhöhung der Tabellenentgelte ab dem 1. April 2021

Ab dem 1. April 2021 steigen für alle Beschäftigten von Bund und Kommunen die Tabellenentgelte um 1,4 Prozent, mindestens jedoch um 50 Euro. Ab dem 1. April 2022 steigen die Tabellenentgelte für die Beschäftigten von Bund und Kommunen um weitere 1,8 Prozent. Auszubildende sowie Praktikantinnen und Praktikanten erhalten ab dem 1. April 2021 25 Euro und ab dem 1. April 2022 weitere 25 Euro pro Monat mehr. In den Entgeltgruppen E1 bis E8 wird darüber hinaus im Tarifgebiet West für die Beschäftigten der Kommunen die Jahressonderzahlung 2022 um fünf Prozentpunkte auf 84,51 Prozent erhöht. Im Tarifgebiet Ost sieht der Tarifvertrag eine Erhöhung der Jahressonderzahlung auf 81,51 Prozent für das Jahr 2022 und eine Erhöhung auf 84,51 Prozent für das Jahr 2023 vor. 

Nach Entgeltgruppen gestaffelte Corona-Sonderzahlung

Darüber sollen gemäß Tarifvertrag alle Beschäftigten sowie die Auszubildenden und Praktikantinnen und Praktikanten eine nach Entgeltgruppen gestaffelte Sonderzahlung zur Abmilderung der besonderen Belastungen während der Corona-Pandemie erhalten. Diese Sonderzahlung soll für Beschäftigte in den Entgeltgruppen E1 bis E8 600 Euro, für Beschäftige in den Entgeltgruppen E9a bis E12 400 Euro und für Beschäftigte in den Entgeltgruppen E13 bis E15 300 Euro betragen. Auszubildende des Bundes erhalten eine Sonderzahlung in Höhe von 200 Euro und Auszubildende der Kommunen eine Sonderzahlung in Höhe von 225 Euro.

Übertragung des Tarifabschlusses auf Bundesbeamte und Anwärter

Vom neuen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen (TVöD) sind insgesamt etwa 2,5 Millionen Beschäftigte betroffen. Neben den circa 2,3 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, Auszubildenden und Praktikantinnen und Praktikanten des Bundes und der Kommunen auch circa 225.000 Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte sowie Anwärterinnen und Anwärter, auf die der Tarifabschluss übertragen werden soll. 

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