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Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst in Hessen (TV-H) erzielt

18. März 2024 · Tarifvertrag
Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst in Hessen (TV-H) erzielt

Bild: 445693/Pixabay.com

Für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst des Landes Hessen wurde zwischen den beteiligten Tarifvertragsparteien ein Tarifabschluss erzielt, der auch auf die Beamtinnen und Beamten des Landes Hessen übertragen werden soll. Der ausgehandelte Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst in Hessen (TV-H) hat eine Laufzeit von insgesamt 24 Monaten und geht vom 1. Februar 2024 bis zum 31. Januar 2026.

Zweistufige Erhöhung der Tabellenentgelte ab dem 1. Februar 2025

Für den Zeitraum 1. Februar 2024 bis zum 31. Januar 2025 wurde eine Nullrunde vereinbart. Die Gehälter der Landesbeschäftigen des öffentlichen Dienstes in Hessen steigen dann gemäß dem neuen Tarifvertrag (TV-H) ab dem 1. Februar 2025 pauschal um 200 Euro. Ab dem 1. August 2025 steigen die Gehälter der Beschäftigten des Landes Hessen dann um weitere 5,5 Prozent, mindestens jedoch um 140 Euro. Auszubildende sowie Praktikantinnen und Praktikanten im öffentlichen Dienst im Land Hessen erhalten ab dem 1. Februar 2025 100 Euro und ab dem 1. August 2025 weitere 50 Euro pro Monat mehr.

Gestaffelte Zahlung der Inflationsausgleichs-Einmalzahlung

Darüber hinaus sollen alle Beschäftigten sowie die Auszubildenden und die Praktikantinnen und Praktikanten des Landes Hessen eine steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichs-Einmalzahlung erhalten. Für die Beschäftigten liegt diese bei 3.000 Euro und für die Auszubildenden und die Praktikantinnen und Praktikanten bei 1.500 Euro.

Ausgezahlt wird die Inflationsausgleichs-Einmalzahlung in gestaffelter Form. Geplant sind für die Beschäftigten drei Zahlungen in Höhe von jeweils 1.000 Euro in den Monaten März, Juli und November des Jahres 2024 und für die Auszubildenden und die Praktikantinnen und Praktikanten drei Zahlungen in Höhe von jeweils 500 Euro in denselben Monaten.

Erhöhung des Bemessungssatzes der Jahressonderzahlung

Für die Beschäftigten des Landes Hessen wird darüber hinaus ab dem Jahr 2025 der Bemessungssatz der Jahressonderzahlung von circa 55 auf 60 Prozent (in den Entgeltgruppen E9a bis E16) bzw. von circa 82 auf 90 Prozent (in den Entgeltgruppen E1 bis E8) erhöht.

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